AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Installation von Solaranlagen
§ 1 Allgemeines
Die Leistungen, Lieferungen und Angebote von sun-rise Photovoltaik GmbH im Zusammenhang mit der Installation von Solaranlagen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kunden werden außer bei ausdrücklicher Zustimmung von sun-rise.com nicht anerkannt. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Für die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 2 Unverbindliches Angebot, Vor-Ort-Termin, Verbindliches Angebot, Vertragsabschluss
Der Kunde erhält von sun-rise Photovoltaik GmbH zunächst ein unverbindliches Angebot mit einer Preisschätzung. Dies kann seitens des Kunden mangels Verbindlichkeit nicht angenommen werden.
Ist der Kunde sodann an einer Beauftragung von sun-rise.com interessiert, vereinbaren der Kunde und sun-rise.com einen Vor-Ort-Termin zur Objektbesichtigung.
Nach diesem Termin erstellt sun-rise Photovoltaik GmbH ein verbindliches Angebot. Dieses ist zehn Wochentage gültig. Die Annahme durch den Kunden muss in Textform erfolgen.
§ 3 Termine und Lieferfristen, Verlängerung von Fristen, Folgen von Verzögerungen und Unmöglichkeit
Liefertermine und Lieferfristen sind nur bindend, wenn diese ausdrücklich individuell als verbindlich vereinbart wurden. sun-rise Photovoltaik GmbH kann - unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden - vom Kunden eine Verlängerung von verbindlichen Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen sun-rise Photovoltaik GmbH gegenüber nicht nachkommt oder erforderliche behördliche Genehmigungen nicht vorliegen.
sun-rise Photovoltaik GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung und Leistung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (Epidemien / Pandemien, Verzögerungen bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, die der Lieferung / Leistung entgegenstehen) verursacht worden sind, sofern sun-rise Photovoltaik GmbH diese nicht zu vertreten hat.
Sofern solche Ereignisse sun-rise Photovoltaik GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist sun-rise Photovoltaik GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung.
sun-rise Photovoltaik GmbH verpflichtet sich, unverzüglich den Kunden über Verzögerungen oder über die Nichtverfügbarkeit von Lieferungen und Leistungen zu informieren. sun-rise.com gibt jeweils den Grund an.
Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch Erklärung in Textform gegenüber sun-rise Photovoltaik GmbH vom Vertrag zurücktreten.
Sollte der Kunde bereits Anzahlungen geleistet haben, werden diese unverzüglich erstattet, sollte sun-rise Photovoltaik GmbH oder der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Ist sun-rise Photovoltaik GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird sun-rise.com eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist die Haftung von sun-rise Photovoltaik GmbH auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
sun-rise Photovoltaik GmbH ist zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung des Kunden diesem zumutbar ist.
§ 4 Preise, Preiserhöhungen, Zahlungsbedingungen, Rechnungsversand, Abtretung von Zahlungsansprüchen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich die Preise von sun-rise Photovoltaik GmbH inklusive Montage, Verpackungs- und Transportkosten, Kommunikation mit dem Netzbetreiber sowie Behörden und exklusive Kosten für Erdarbeiten, Kosten für Statikberichte (insbesondere von Dächern) sowie behördliche Kosten für die Erteilung von Genehmigungen sowie die Kosten gemäß § 5 am Ende dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
sun-rise Photovoltaik GmbH behält sich das Recht vor, Preise entsprechend anzupassen, wenn es nach Vertragsabschluss mit einer verbindlich vereinbarten Leistungs-/Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen kommt. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, so ist sun-rise Photovoltaik GmbH auf Verlangen gegen Nachweis berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu ändern. Der Kunde ist nur zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Ablieferung nicht nur unerheblich überschreitet und die Erhöhung mehr als 5 % des Gesamtpreises beträgt.
Die Rechnungslegung erfolgt entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Zahlung des jeweils geschuldeten Rechnungsbetrags ist innerhalb von 10 Tagen, gerechnet ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, soweit keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen wurden.
Rechnungen werden elektronisch durch sun-rise Photovoltaik GmbH versandt. Der Kunde hat sun-rise Photovoltaik GmbH eine gültige E-Mail-Adresse zum Zwecke der Übermittlung elektronischer Rechnungen mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der benannten E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsversand ist sun-rise Photovoltaik GmbH unverzüglich mitzuteilen. Die Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail beim Kunden, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen.
sun-rise Photovoltaik GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ganz oder teilweise im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden abzutreten.
§ 5 Beschaffenheit, Mängel, Abnahme, Gewährleistung, Internet, Stromzähler
Angaben von sun-rise Photovoltaik GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
sun-rise Photovoltaik GmbH schuldet eine Gesamtleistung in kWp, Anzahl der Module ist irrelevant. Führt die Anzahl der montierten Module zu einer höheren Gesamtleistung, so erfolgt diese Mehrleistung für den Kunden unentgeltlich.
Zulässige Abweichungen im Rahmen der jeweils einschlägigen technischen Normen (z.B. ISO- oder DIN-Normen) stellen keine Mängel dar. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungs-/Reparaturarbeiten vorgenommen oder die Anlage unsachgemäß betrieben, so bestehen insoweit und für die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Die Prüfung der elektrischen Anlage (u.a. Isolationsmessung, Schleifenwiderstand, Innenwiderstand, Auslösung FI-Schalter) durch den Installateur beinhaltet ausschließlich die im Zusammenhang mit der Speicherinstallation neu errichteten Anlagenteile.
Verlangt sun-rise Photovoltaik GmbH nach Fertigstellung die Abnahme, so hat der Kunde bei dieser nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mitzuwirken. Zeigen sich bei der Abnahme wesentliche Mängel, so hat sun-rise Photovoltaik GmbH binnen angemessener Frist den mangelfreien Zustand herzustellen und um erneute Abnahme nachzusuchen. Im Falle unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden, sun-rise Photovoltaik GmbH hat die festgestellten unwesentlichen Mängel binnen angemessener Frist jedoch zu beseitigen.
Für die Mängelgewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sofern der Kunde eine Fernwartung beauftragt, ist von ihm eine stabile Internetverbindung sicherzustellen.
Stromzähler werden vom jeweiligen Netzbetreiber gestellt. Es besteht keine Haftung der sun-rise Photovoltaik GmbH für Verzögerungen bei der Terminvergabe für die Zählermontage durch den Netzbetreiber. Wenn der Netzbetreiber für die Montage des neuen Stromzählers die Anwesenheit seitens sun-rise Photovoltaik GmbH wünscht, ist der Kunde verpflichtet, die dadurch entstandenen Mehrkosten von sun-rise Photovoltaik GmbH in Höhe von bis zu EUR 550,00 zzgl. Umsatzsteuer zu erstatten.
§ 6 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von sun-rise Photovoltaik GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 6 beschränkt.
sun-rise Photovoltaik GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit auch nicht für solche seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur Lieferung des Liefergegenstands frei von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
Soweit sun-rise Photovoltaik GmbH gemäß vorstehendem Absatz dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die sun-rise Photovoltaik GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von sun-rise Photovoltaik GmbH.
Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens von sun-rise.com oder seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, nicht für die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften gehen der Haftungsbeschränkung nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausnahmslos vor.
Stand: August 2023